Allgemeine Geschäftsbedingungen für die teilnehmenden Unternehmen des Priener Diridari

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Unternehmer für den Geschenkgutschein „Priener Diridari“ mit der Prien Marketing GmbH abschließt.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden zurückgewiesen, außer die Prien Marketing GmbH hat der Geltung schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragspartner

Verträge kommen ausschließlich zustande mit dem

Markt Prien a. Chiemsee

Vertreten durch Ersten Bürgermeister Herrn Andreas Friedrich
Alte Rathausstr. 11
83209 Prien am Chiemsee

Kontakt:
Tel. +49 08051 6905-0
Fax +49 8051 6905-40
info@tourismus.prien.de


§ 3 Vertragsgegenstand, Laufzeit & Bedingungen

  1. Der Priener Diridari kann bei allen teilnehmenden Partnerunternehmen eingelöst werden. Die teilnehmenden Partnerunternehmen werden im Internet unter www.tourismus.prien.de als Annahmestellen aufgelistet.
  2. Mit Unterzeichnung des Teilnahmeformulars entscheidet sich der Partner als Annahmestelle des Gutscheins aufzutreten.
  3. Die Mindestlaufzeit des Teilnahmevertrages beträgt zwei Jahre. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Anlauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt wird.
  4. Der Partner akzeptiert die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf des Priener Diridari“. Die aktuellen AGB sind jederzeit im Internet unter www.gutschein-prien.de abrufbar.


§ 4 Pflichten der Prien Marketing GmbH

Der Markt Prien a. Chiemsee verpflichtet sich, gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen das Gutscheinprogramm Priener Diridari zur Förderung lokaler Vermarktungswege am Markt zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies geschieht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  1. Der Markt Prien a. Chiemsee erstellt eine Internetseite, auf der die Bedingungen, Annahmestellen und Vertriebswege des Priener Diridari aufgelistet werden.
  2. Der Markt Prien a. Chiemsee betreibt eine Plattform zum Onlinekauf der Gutscheine für die Gutscheinkäufer sowie zur elektronischen Erfassung und Einlösung der Gutscheine durch die teilnehmenden Unternehmen.
  3. Der Markt Prien a. Chiemsee sorgt für Druck und Gestaltung der Gutscheine und Werbemittel.
  4. Der Markt Prien a. Chiemsee übernimmt das Bewerben des Priener Diridari in Online- und Offline-Medien durch ein angemessenes Werbebudget.
  5. Der Markt Prien a. Chiemsee beantwortet Anfragen von Kunden zu den Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen des Priener Diridari, die beim Markt Prien a. Chiemsee eingehen.
  6. Der Markt Prien a. Chiemsee benennt einen Ansprechpartner für die teilnehmenden Unternehmen.
  7. Der Markt Prien a. Chiemsee stellt alle nötigen Materialien für die regelmäßige Abrechnung der eingelösten und verkauften Gutscheine bereit.
  8. Der Markt Prien a. Chiemsee erstellt für alle neuen Partner ein Anfangspaket mit Materialien und Werbemitteln für den Priener Diridari.


§ 5 Pflichten des Partners als Annahmestelle

  1. Der Partner verpflichtet sich, den Priener Diridari in seinem Geschäft beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen anzunehmen und den Betrag dem Kunden gutzuschreiben.
  2. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt wahlweise elektronisch per App/PC oder durch Annahme des Gutscheins in Papierform.
  3. Bei Einlösung per App/PC gilt:
    Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben Restguthaben erhalten und können durch erneute Einkäufe bei jedem teilnehmenden Unternehmen verwendet werden. Eine Barauszahlung des (Rest-) Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
  4. Bei Annahme des Gutscheins zur Einlösung in Papierform gilt:
    Der Gutschein kann nur für den gesamten Wert eingelöst werden. Eine teilweise Einlösung des Gutscheins, Auszahlung des Restwertes oder Rückgabe ist nicht möglich.
  5. Sollte der Preis der erworbenen Ware/Dienstleitung den ausgewiesenen Wert des Gutscheins übersteigen, ist der verbleibende Preis mit jedem anderen von dem Unternehmen akzeptierten Zahlungsmittel (beispielsweise mit Bargeld) durch den Kunden zu begleichen.
  6. Zur Bezahlung mit dem Gutschein in einem teilnehmenden Unternehmen ist es notwendig diesen an der Kasse vorzulegen. Beim Online-Einkauf kann der Kunde mit dem Gutschein nicht bezahlen.
  7. Eine an der Kasse vorgenommene Zahlung kann nicht rückgängig gemacht werden. Selbstverständlich kann der Kunde aber seine Ansprüche gegenüber dem Unternehmen (beispielsweise auf Umtausch oder Rückzahlung des Kaufpreises) wie gewohnt geltend machen. Eine Rückzahlung geschieht dabei immer durch Auszahlung des dem Kunden zustehenden Betrags – nicht durch eine erneute Ausstellung eines Gutscheins. Auch bei Einsatz des Gutscheins bleibt das jeweilige Unternehmen alleiniger Vertragspartner des Kunden für den Warenkauf oder die erworbene Leistung.

 

§ 6 Abrechnung der eingelösten Gutscheine durch die Annahmestelle

  1. Der Markt Prien a. Chiemsee erhebt aktuell für eingelöste Gutscheine keine Abrechnungsgebühren.
  2. Bei Einlösung per App/PC gilt:
    Der Gutschein kann entweder durch Eingabe der Gutscheinnummer im Unternehmerbereich der Onlineplattform des Priener Diridari oder durch Einscannen des aufgedruckten QR-Codes ganz oder teilweise eingelöst werden. Der eingelöste Betrag wird automatisch vom Gutschein entwertet. Eingelöste Beträge werden dem einlösenden Unternehmen von der Prien Marketing GmbH abzüglich der Gebühr gem. Ziff. 1 zum Monatsende auf sein Bankkonto überweisen. Der Gutschein ist nach der (Teil-)Entwertung dem Kunden zurückzugeben. Bei einer Teilentwertung ist der eingelöste Betrag auf dem Gutschein zu vermerken.
  3. Bei Annahme des Gutscheins zur Einlösung in Papierform gilt:
    Die Originalgutscheine werden vom Unternehmer gesammelt und zusammen mit einem Abrechnungsformular monatlich an die Prien Marketing GmbH übersandt oder im Tourismusbüro der Prien Marketing GmbH abgegeben. Für den Versand der Gutscheine haftet die Annahmestelle. Das Abrechnungsformular wird von der Prien Marketing GmbH unter www.gutschein-prien.de oder zur Abholung im Tourismusbüro bereitgestellt.
    Für Gutscheine, die bis zum 10. Tag des auf die Annahme im Geschäft folgenden Monats zur Abrechnung eingereicht werden, bringt die Prien Marketing GmbH das Abrechnungsguthaben abzüglich der Gebühr gem. Ziff. 1 durch Überweisung auf das angegebene Bankkonto des Unternehmens zum Monatsende zur Auszahlung. Bei verspäteter Abgabe erfolgt die Auszahlung erst in der Abrechnungsperiode des nächsten Monats.


§ 7 Sicherheit

  1. Die Eindeutigkeit des Gutscheins ist durch eine Gutscheinnummer sowie einen aufgedruckten QR-Code gewährleistet, die bei Einlösung des Gutscheins überprüft werden. Die mehrfache Verwendung des Gutscheins durch Vervielfältigung ist somit unmöglich.
    Der Wert eines Gutscheins besteht demnach in der Einmaligkeit der Gutscheinnummer und der Information des Codes. Der Gutscheinkäufer ist verpflichtet, den Gutschein vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Wer Gutscheine unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung verlieren der Gutscheinkäufer bzw. -inhaber das Recht zur Einlösung ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises oder der vorbezeichneten Gebühren. Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
  2. Bei Verlust des Gutscheins kann kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten. Da der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er auch im Falle des Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung nicht gesperrt werden.
  3. Der Kunde kann den Gutschein nicht zur Bezahlung einsetzen, wenn die Gutscheinnummer oder der QR-Code – beispielsweise wegen einer Beschädigung – nicht mehr lesbar ist.
  4. Die Prien Marketing GmbH haftet nicht für die Annahme gefälschter Gutscheine oder einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten.

 

§ 8 Gültigkeitsdauer

  1. Der Gutschein kann von den Inhabern innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, bei jedem der teilnehmenden Unternehmen eingelöst werden. Das Ausstelldatum wird auf dem Gutschein vermerkt.
  2. Das Partnerunternehmen hat Gutscheine, die kurz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer angenommen und nicht unmittelbar per App/PC eingelöst wurden, binnen 3 Monaten gemäß § 6 zur Abrechnung an die Prien Marketing GmbH vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Prien Marketing GmbH nicht mehr zur Annahme des Gutscheins verpflichtet.
  3. Die Prien Marketing GmbH behält sich vor, das Gutscheinprogramm „Priener Diridari“ zu einem festzulegenden Zeitpunkt einzustellen. Im Falle der Einstellung des Gutscheinprogramms wird darauf öffentlich (z.B. über die Website www.tourismus.prien.de, Social Media oder eine Pressemitteilung) hingewiesen. Die Kunden haben dann die Möglichkeit, den Gutschein innerhalb der nächsten 3 Monate nach Veröffentlichung in den Geschäften der verbleibenden teilnehmenden Unternehmen einzulösen. Für die Abrechnung der kurz vor Einnstellung des Programms eingelösten Gutscheine gilt Abs. 2 entsprechend.

 

§ 9. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung der Prien Marketing GmbH ist unter www.gutschein-prien.de/datenschutz.htm abrufbar.


§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt sind.
  2. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand Prien a. Chiemsee vereinbart.
  3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Prien Marketing GmbH ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll ersetzt werden durch eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


§ 12 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Prien a. Chiemsee, 30. Januar 2024