Allgemeine Geschäftsbedingungen für die teilnehmenden Unternehmen des
Priener Diridari
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der
Unternehmer für den Geschenkgutschein „Priener Diridari“ mit der Prien
Marketing GmbH abschließt.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden
zurückgewiesen, außer die Prien Marketing GmbH hat der Geltung schriftlich
zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner
Verträge kommen ausschließlich zustande mit dem
Markt Prien a. Chiemsee
Vertreten durch Ersten Bürgermeister Herrn Andreas Friedrich
Alte
Rathausstr. 11
83209 Prien am Chiemsee
Kontakt:
Tel.
+49 08051 6905-0
Fax +49 8051 6905-40
info@tourismus.prien.de
§ 3 Vertragsgegenstand, Laufzeit & Bedingungen
- Der Priener Diridari kann bei allen teilnehmenden Partnerunternehmen
eingelöst werden. Die teilnehmenden Partnerunternehmen werden im Internet
unter www.tourismus.prien.de als
Annahmestellen aufgelistet.
- Mit Unterzeichnung des Teilnahmeformulars entscheidet sich der Partner als
Annahmestelle des Gutscheins aufzutreten.
- Die Mindestlaufzeit des Teilnahmevertrages beträgt zwei Jahre. Der Vertrag
kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der
Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Anlauf der Mindestlaufzeit verlängert
sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt wird.
- Der Partner akzeptiert die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf
des Priener Diridari“. Die aktuellen AGB sind jederzeit im Internet unter www.gutschein-prien.de
abrufbar.
§ 4 Pflichten der Prien Marketing GmbH
Der Markt Prien a. Chiemsee verpflichtet sich, gemeinsam mit den
teilnehmenden Unternehmen das Gutscheinprogramm Priener Diridari zur Förderung
lokaler Vermarktungswege am Markt zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies
geschieht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Der Markt Prien a. Chiemsee erstellt eine Internetseite, auf der die
Bedingungen, Annahmestellen und Vertriebswege des Priener Diridari aufgelistet
werden.
- Der Markt Prien a. Chiemsee betreibt eine Plattform zum Onlinekauf der
Gutscheine für die Gutscheinkäufer sowie zur elektronischen Erfassung und
Einlösung der Gutscheine durch die teilnehmenden Unternehmen.
- Der Markt Prien a. Chiemsee sorgt für Druck und Gestaltung der Gutscheine
und Werbemittel.
- Der Markt Prien a. Chiemsee übernimmt das Bewerben des Priener Diridari in
Online- und Offline-Medien durch ein angemessenes Werbebudget.
- Der Markt Prien a. Chiemsee beantwortet Anfragen von Kunden zu den
Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen des Priener Diridari, die beim Markt
Prien a. Chiemsee eingehen.
- Der Markt Prien a. Chiemsee benennt einen Ansprechpartner für die
teilnehmenden Unternehmen.
- Der Markt Prien a. Chiemsee stellt alle nötigen Materialien für die
regelmäßige Abrechnung der eingelösten und verkauften Gutscheine bereit.
- Der Markt Prien a. Chiemsee erstellt für alle neuen Partner ein
Anfangspaket mit Materialien und Werbemitteln für den Priener Diridari.
§ 5 Pflichten des Partners als Annahmestelle
- Der Partner verpflichtet sich, den Priener Diridari in seinem Geschäft
beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen anzunehmen und den Betrag dem
Kunden gutzuschreiben.
- Die Einlösung des Gutscheins erfolgt wahlweise elektronisch per App/PC
oder durch Annahme des Gutscheins in Papierform.
- Bei Einlösung per App/PC gilt:
Übersteigt der Gutscheinwert den
Rechnungsbetrag, so bleiben Restguthaben erhalten und können durch erneute
Einkäufe bei jedem teilnehmenden Unternehmen verwendet werden. Eine
Barauszahlung des (Rest-) Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
- Bei Annahme des Gutscheins zur Einlösung in Papierform gilt:
Der
Gutschein kann nur für den gesamten Wert eingelöst werden. Eine teilweise
Einlösung des Gutscheins, Auszahlung des Restwertes oder Rückgabe ist nicht
möglich.
- Sollte der Preis der erworbenen Ware/Dienstleitung den ausgewiesenen Wert
des Gutscheins übersteigen, ist der verbleibende Preis mit jedem anderen von
dem Unternehmen akzeptierten Zahlungsmittel (beispielsweise mit Bargeld) durch
den Kunden zu begleichen.
- Zur Bezahlung mit dem Gutschein in einem teilnehmenden Unternehmen ist es
notwendig diesen an der Kasse vorzulegen. Beim Online-Einkauf kann der Kunde
mit dem Gutschein nicht bezahlen.
- Eine an der Kasse vorgenommene Zahlung kann nicht rückgängig gemacht
werden. Selbstverständlich kann der Kunde aber seine Ansprüche gegenüber dem
Unternehmen (beispielsweise auf Umtausch oder Rückzahlung des Kaufpreises) wie
gewohnt geltend machen. Eine Rückzahlung geschieht dabei immer durch
Auszahlung des dem Kunden zustehenden Betrags – nicht durch eine erneute
Ausstellung eines Gutscheins. Auch bei Einsatz des Gutscheins bleibt das
jeweilige Unternehmen alleiniger Vertragspartner des Kunden für den Warenkauf
oder die erworbene Leistung.
§ 6 Abrechnung der eingelösten Gutscheine durch die
Annahmestelle
- Der Markt Prien a. Chiemsee erhebt aktuell für eingelöste Gutscheine keine
Abrechnungsgebühren.
- Bei Einlösung per App/PC gilt:
Der Gutschein kann entweder durch
Eingabe der Gutscheinnummer im Unternehmerbereich der Onlineplattform des
Priener Diridari oder durch Einscannen des aufgedruckten QR-Codes ganz oder
teilweise eingelöst werden. Der eingelöste Betrag wird automatisch vom
Gutschein entwertet. Eingelöste Beträge werden dem einlösenden Unternehmen von
der Prien Marketing GmbH abzüglich der Gebühr gem. Ziff. 1 zum Monatsende auf
sein Bankkonto überweisen. Der Gutschein ist nach der (Teil-)Entwertung dem
Kunden zurückzugeben. Bei einer Teilentwertung ist der eingelöste Betrag auf
dem Gutschein zu vermerken.
- Bei Annahme des Gutscheins zur Einlösung in Papierform gilt:
Die
Originalgutscheine werden vom Unternehmer gesammelt und zusammen mit einem
Abrechnungsformular monatlich an die Prien Marketing GmbH übersandt oder im
Tourismusbüro der Prien Marketing GmbH abgegeben. Für den Versand der
Gutscheine haftet die Annahmestelle. Das Abrechnungsformular wird von der
Prien Marketing GmbH unter www.gutschein-prien.de oder zur
Abholung im Tourismusbüro bereitgestellt.
Für Gutscheine, die bis zum 10.
Tag des auf die Annahme im Geschäft folgenden Monats zur Abrechnung
eingereicht werden, bringt die Prien Marketing GmbH das Abrechnungsguthaben
abzüglich der Gebühr gem. Ziff. 1 durch Überweisung auf das angegebene
Bankkonto des Unternehmens zum Monatsende zur Auszahlung. Bei verspäteter
Abgabe erfolgt die Auszahlung erst in der Abrechnungsperiode des nächsten
Monats.
§ 7 Sicherheit
- Die Eindeutigkeit des Gutscheins ist durch eine Gutscheinnummer sowie
einen aufgedruckten QR-Code gewährleistet, die bei Einlösung des Gutscheins
überprüft werden. Die mehrfache Verwendung des Gutscheins durch
Vervielfältigung ist somit unmöglich.
Der Wert eines Gutscheins besteht
demnach in der Einmaligkeit der Gutscheinnummer und der Information des Codes.
Der Gutscheinkäufer ist verpflichtet, den Gutschein vor der Vervielfältigung
durch Dritte geschützt aufzubewahren. Wer Gutscheine unerlaubt vervielfältigt
und/oder in Umlauf bringt, kann für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht
werden. Bei Zuwiderhandlung verlieren der Gutscheinkäufer bzw. -inhaber das
Recht zur Einlösung ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises oder der
vorbezeichneten Gebühren. Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung
(Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
- Bei Verlust des Gutscheins kann kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt
auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen
Dritten. Da der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er auch im Falle des
Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung nicht gesperrt werden.
- Der Kunde kann den Gutschein nicht zur Bezahlung einsetzen, wenn die
Gutscheinnummer oder der QR-Code – beispielsweise wegen einer Beschädigung –
nicht mehr lesbar ist.
- Die Prien Marketing GmbH haftet nicht für die Annahme gefälschter
Gutscheine oder einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen
Dritten.
§ 8 Gültigkeitsdauer
- Der Gutschein kann von den Inhabern innerhalb von drei Jahren, beginnend
mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, bei
jedem der teilnehmenden Unternehmen eingelöst werden. Das Ausstelldatum wird
auf dem Gutschein vermerkt.
- Das Partnerunternehmen hat Gutscheine, die kurz vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer angenommen und nicht unmittelbar per App/PC eingelöst wurden,
binnen 3 Monaten gemäß § 6 zur Abrechnung an die Prien Marketing GmbH
vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Prien Marketing GmbH nicht mehr
zur Annahme des Gutscheins verpflichtet.
- Die Prien Marketing GmbH behält sich vor, das Gutscheinprogramm „Priener
Diridari“ zu einem festzulegenden Zeitpunkt einzustellen. Im Falle der
Einstellung des Gutscheinprogramms wird darauf öffentlich (z.B. über die
Website www.tourismus.prien.de,
Social Media oder eine Pressemitteilung) hingewiesen. Die Kunden haben dann
die Möglichkeit, den Gutschein innerhalb der nächsten 3 Monate nach
Veröffentlichung in den Geschäften der verbleibenden teilnehmenden Unternehmen
einzulösen. Für die Abrechnung der kurz vor Einnstellung des Programms
eingelösten Gutscheine gilt Abs. 2 entsprechend.
§ 9. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung der Prien Marketing GmbH ist unter www.gutschein-prien.de/datenschutz.htm
abrufbar.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt hat, eingeschränkt sind.
- Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand Prien a.
Chiemsee vereinbart.
- Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von
den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die
Prien Marketing GmbH ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Gültigkeit des Vertrags nicht berührt. Die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung soll ersetzt werden durch eine wirksame und
durchführbare Regelung, deren Wirkung der ursprünglichen Zielsetzung möglichst
nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 12 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Prien a. Chiemsee, 30. Januar 2024